AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Kevin Pletscher Folienwerkstatt, Wattwerkstrasse 2, 4416 Bubendorf (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über folgende Leistungen: Fahrzeugfolierung, Werbetechnik, Fahrzeugaufbereitung (inkl. Keramikversiegelung und Polieren) sowie Beschriftungen aller Art.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail) oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bzw. durch Beginn der Ausführung zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung notwendigen Angaben (z. B. Fahrzeugdaten, Logos, Druckvorlagen in geeigneter Auflösung) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf verspätete oder mangelhafte Unterlagen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist im Handelsregister als MWST-pflichtiges Unternehmen eingetragen (UID CHE-258.410.907).
Zusatzleistungen, Materialänderungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden separat nach Aufwand verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei grösseren Aufträgen oder Sonderanfertigungen (z. B. individuell bedrucktes Material, Spezialfolien) kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie die durch den Zahlungsverzug entstandenen Betreibungs- und Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
5. Ausführungsfristen und -termine
Genannte Liefer- und Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert, unverbindliche Richtwerte. Der Auftragnehmer bemüht sich um fristgerechte Ausführung, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, Lieferengpässe bei Vormaterial oder witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. bei Aussenarbeiten) zurückzuführen sind.
6. Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten und bestätigten Auftrag, so gilt Folgendes:
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Bereits bestelltes bzw. zugeschnittenes Material (Folien, Druckvorlagen, Spezialanfertigungen u. Ä.) ist vom Auftraggeber vollumfänglich zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Montage bereits erfolgt ist.
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Bereits erbrachte Arbeitsleistungen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
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Eine Terminverschiebung ist, sofern rechtzeitig (mind. 48 Stunden im Voraus) mitgeteilt, in der Regel kostenfrei möglich; kurzfristige Absagen können anteilig verrechnet werden.
7. Gewährleistung / Garantie
Der Auftragnehmer gewährt auf fachgerecht ausgeführte Folierungs-, Beschriftungs- und Werbetechnikarbeiten eine Garantie von 2 Jahren ab Ausführungsdatum auf Material- und Verarbeitungsfehler.
Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, Reinigung mit ungeeigneten Mitteln, mechanische Einwirkung, Unfälle, normale Abnutzung oder nachträgliche Eingriffe Dritter entstehen. Bei Fahrzeugaufbereitung, Keramikversiegelung und Polierarbeiten gelten die produktspezifischen Herstellerangaben zur Haltbarkeit als Richtwert.
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innert 10 Tagen, schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beheben.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei nachgewiesenem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Für vorbestehende Mängel oder Schäden am Fahrzeug bzw. Untergrund (z. B. Lackschäden, Rost, poröse Oberflächen), die erst im Rahmen der Arbeiten sichtbar werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes und verarbeitetes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer bearbeitet Personendaten des Auftraggebers ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an von ihm zur Verfügung gestellten Logos, Grafiken und Druckvorlagen verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Kanton Basel-Landschaft).
